
Pflegeeinrichtungen gehören zu den anspruchsvollsten Arbeitsumgebungen überhaupt. Hier treffen körperliche, biologische und psychische Belastungen aufeinander - und machen den Sicherheitsbeauftragten zu einer Schlüsselperson im Arbeitsschutz.
Dieser Artikel zeigt kurz und prägnant, welche Besonderheiten in der Pflege gelten, welche Vorschriften greifen und wie Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben rechtssicher erfüllen.
Pflegekräfte arbeiten im direkten Kontakt mit Menschen, Medikamenten und medizinischen Geräten.
Typische Risiken sind:
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt diese Gefahren frühzeitig, meldet Mängel und wirkt an Unterweisungen und Begehungen mit. Ziel ist es, Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden - bevor sie entstehen.
In Pflegeeinrichtungen greifen mehrere Vorschriften:
Ab 20 Beschäftigten muss laut SGB VII §22 mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Ein Sicherheitsbeauftragter in der Pflege:
Er arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und der Hygienefachkraft zusammen.
Sicherheitsbeauftragte benötigen keine formale Ausbildung, sollten aber über eine anerkannte Schulung verfügen.
Diese vermittelt:
Ein Auffrischungslehrgang alle drei bis fünf Jahre wird empfohlen - insbesondere bei geänderten Vorschriften.
Laut §22 SGB VII muss ein Unternehmen ab 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen - auch Pflegeheime, Krankenhäuser und ambulante Pflegedienste.
Er erkennt Gefährdungen, meldet Mängel, achtet auf Hygiene, unterstützt Unterweisungen und Begehungen. Ziel ist es, Unfälle, Infektionen und psychische Belastungen zu vermeiden.
Wichtige Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1, die TRBA 250 (biologische Arbeitsstoffe) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Biologische Risiken (Keime, Blut), körperliche Belastungen (Heben, Tragen), psychische Belastungen, Rutschgefahr, Gewaltvorfälle und Stress im Schichtdienst.
Er benötigt keine Ausbildung, sollte aber eine Schulung für Sicherheitsbeauftragte in der Pflege absolvieren. Diese vermittelt rechtliche Grundlagen und Praxismethoden.
Empfohlen wird eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, insbesondere bei geänderten Vorschriften oder neuen Arbeitsmitteln im Betrieb.
Er arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, der Hygienefachkraft und der Pflegedienstleitung zusammen.
Basishygiene, Infektionsschutz, Heben und Tragen, Gewaltprävention, Brandschutz, Nutzung von Hilfsmitteln und persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Beobachtungen, Mängel und Maßnahmen werden im Mängel- oder Unterweisungsprotokoll festgehalten. So ist jederzeit nachvollziehbar, welche Schritte umgesetzt wurden.
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Der Sicherheitsbeauftragte in der Pflege sorgt dafür, dass Menschlichkeit und Sicherheit im Gleichgewicht bleiben.
Mit klarer Beobachtung, guter Kommunikation und praktischer Umsetzung schafft er ein Umfeld, in dem Pflegekräfte geschützt arbeiten können.

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