Dieser Leitfaden zeigt, worauf Betriebe bei der Leiterprüfung im Lager achten müssen, wer prüfen darf und welche Fristen gelten.
Leiterprüfung im Lager: Welche gesetzlichen Pflichten gelten?
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
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DGUV Information 208-016 „Benutzung von Leitern und Tritten“
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TRBS 1203 - Befähigte Personen
Befähigt ist, wer fachkundig ist - also über Erfahrung, Schulung und Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften verfügt.
Für Lagerbetriebe bedeutet das:
Nur geschulte Mitarbeitende oder externe Fachkräfte dürfen die Leiterprüfung durchführen.
Wie oft müssen Leitern im Lager geprüft werden?
Eine feste Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die DGUV empfiehlt jedoch:
- mindestens einmal jährlich eine umfassende Prüfung durch eine befähigte Person,
- zusätzlich Sichtkontrollen durch die Beschäftigten vor jedem Einsatz.
Nach Reparaturen, Unfällen oder Veränderungen der Arbeitsbedingungen muss die Prüfung außerplanmäßig wiederholt werden.
So stellen Sie sicher, dass jede Leiter jederzeit sicher verwendet werden kann.
Was gehört zur Leiterprüfung im Lager?
- Holme und Sprossen auf Risse, Verformung und Korrosion prüfen
- Gelenke, Spreizgurte und Verschlüsse auf Funktion testen
- Leiterschuhe und Standfüße auf Abnutzung oder Rutschgefahr prüfen
- Kennzeichnung und Herstellerangaben kontrollieren
Diese Mängel treten bei Leiterprüfungen besonders oft auf
In Lagerbetrieben treten immer wieder ähnliche Probleme auf:
- Fehlende oder unlesbare Typenschilder
- Abgenutzte Gummifüße und rutschige Stufen
- Beschädigte Spreizgurte bei Stehleitern
- Falsche Lagerung - z. B. angelehnt statt hängend oder liegend
Ein häufiger Fehler: die Nutzung von Haushaltsleitern im gewerblichen Bereich.
Diese sind nicht für den industriellen Einsatz geprüft und erfüllen weder Stabilitäts- noch Kennzeichnungsanforderungen.
Leiterprüfung im Lager: Praxistipps für Betriebe
Häufige Fragen zur Leiterprüfung im Lager
Leitern gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln im Lager - und zu den häufigsten Unfallquellen.
Regelmäßige Prüfungen verhindern Stürze, reduzieren Haftungsrisiken und sichern die Einsatzfähigkeit der Arbeitsmittel.
Kurz gesagt: Eine geprüfte Leiter schützt Mitarbeitende und Unternehmen.
Die DGUV empfiehlt, Leitern mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.
Zusätzlich sollten Beschäftigte vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchführen.
Nach Reparaturen oder Unfällen ist eine außerplanmäßige Prüfung notwendig.
Nur befähigte Personen dürfen Leitern prüfen.
Diese Personen müssen eine entsprechende Schulung nach TRBS 1203 absolviert haben und über Kenntnisse der BetrSichV und der DGUV Information 208-016 verfügen.
Typische Mängel sind beschädigte Holme, lose Sprossen, defekte Spreizgurte, abgenutzte Gummifüße oder fehlende Kennzeichnungen.
Auch falsch gelagerte Leitern - etwa angelehnt oder unter Spannung - führen oft zu Schäden.
Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden - etwa in einem Prüfprotokoll mit Datum, Prüfername, Mängeln und Freigabestatus.
Jede geprüfte Leiter erhält eine Prüfplakette oder Kennzeichnung, damit der Prüfstatus jederzeit erkennbar ist.
Wesentliche Grundlagen sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Information 208-016 „Benutzung von Leitern und Tritten“
- TRBS 1203 - Befähigte Personen
Diese legen fest, dass Leitern regelmäßig geprüft werden müssen, um den sicheren Zustand zu gewährleisten.
Wenn ein Unfall durch eine defekte oder ungeprüfte Leiter passiert, drohen Bußgelder, Regressforderungen oder strafrechtliche Konsequenzen für den Betrieb.
Zudem kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Prüfpflichten verletzt wurden.
Ja. Viele Unternehmen nutzen heute digitale Prüf-Apps oder QR-Codes auf Leitern, um Prüfungen zu dokumentieren, Erinnerungen zu verwalten und Berichte automatisch zu archivieren.
Das spart Zeit und sorgt für Nachvollziehbarkeit bei Kontrollen.
Empfohlen wird eine jährliche Unterweisung, in der richtige Nutzung, Sichtkontrolle und Lagerung vermittelt werden.
Schulungen oder E-Learnings helfen, Sicherheitsbewusstsein und Eigenverantwortung im Lager zu stärken.
Bei Beisswenger Schulungskonzepte bieten wir praxisnahe Lehrgänge zur „Befähigten Person für Leitern und Tritte“ an -
inklusive Prüfung, Dokumentationsvorlagen und Teilnehmerzertifikat.
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Fazit: Sicherheit beginnt mit geprüften Leitern
Leiterprüfungen sind kein bürokratischer Aufwand, sondern gelebter Arbeitsschutz.
Regelmäßige Prüfungen schützen Beschäftigte, sichern die Einsatzfähigkeit Ihrer Ausrüstung und beugen Haftungsrisiken vor.
Wer im Lager Verantwortung trägt, sollte das Thema Leiterprüfung fest im Arbeitsschutzplan verankern -
mit klaren Fristen, dokumentierten Ergebnissen und geschulten Prüfern.


