
Eine feste Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die DGUV empfiehlt jedoch:
Nach Reparaturen, Unfällen oder Veränderungen der Arbeitsbedingungen muss die Prüfung außerplanmäßig wiederholt werden.
So stellen Sie sicher, dass jede Leiter jederzeit sicher verwendet werden kann.
In Lagerbetrieben treten immer wieder ähnliche Probleme auf:
Ein häufiger Fehler: die Nutzung von Haushaltsleitern im gewerblichen Bereich.
Diese sind nicht für den industriellen Einsatz geprüft und erfüllen weder Stabilitäts- noch Kennzeichnungsanforderungen.
Leitern gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln im Lager - und zu den häufigsten Unfallquellen.
Regelmäßige Prüfungen verhindern Stürze, reduzieren Haftungsrisiken und sichern die Einsatzfähigkeit der Arbeitsmittel.
Kurz gesagt: Eine geprüfte Leiter schützt Mitarbeitende und Unternehmen.
Die DGUV empfiehlt, Leitern mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.
Zusätzlich sollten Beschäftigte vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchführen.
Nach Reparaturen oder Unfällen ist eine außerplanmäßige Prüfung notwendig.
Nur befähigte Personen dürfen Leitern prüfen.
Diese Personen müssen eine entsprechende Schulung nach TRBS 1203 absolviert haben und über Kenntnisse der BetrSichV und der DGUV Information 208-016 verfügen.
Typische Mängel sind beschädigte Holme, lose Sprossen, defekte Spreizgurte, abgenutzte Gummifüße oder fehlende Kennzeichnungen.
Auch falsch gelagerte Leitern - etwa angelehnt oder unter Spannung - führen oft zu Schäden.
Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden - etwa in einem Prüfprotokoll mit Datum, Prüfername, Mängeln und Freigabestatus.
Jede geprüfte Leiter erhält eine Prüfplakette oder Kennzeichnung, damit der Prüfstatus jederzeit erkennbar ist.
Wesentliche Grundlagen sind:
Wenn ein Unfall durch eine defekte oder ungeprüfte Leiter passiert, drohen Bußgelder, Regressforderungen oder strafrechtliche Konsequenzen für den Betrieb.
Zudem kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Prüfpflichten verletzt wurden.
Ja. Viele Unternehmen nutzen heute digitale Prüf-Apps oder QR-Codes auf Leitern, um Prüfungen zu dokumentieren, Erinnerungen zu verwalten und Berichte automatisch zu archivieren.
Das spart Zeit und sorgt für Nachvollziehbarkeit bei Kontrollen.
Empfohlen wird eine jährliche Unterweisung, in der richtige Nutzung, Sichtkontrolle und Lagerung vermittelt werden.
Schulungen oder E-Learnings helfen, Sicherheitsbewusstsein und Eigenverantwortung im Lager zu stärken.
Bei Beisswenger Schulungskonzepte bieten wir praxisnahe Lehrgänge zur „Befähigten Person für Leitern und Tritte“ an -
inklusive Prüfung, Dokumentationsvorlagen und Teilnehmerzertifikat.
Jetzt Schulung buchen und rechtssicher prüfen.
Leiterprüfungen sind kein bürokratischer Aufwand, sondern gelebter Arbeitsschutz.
Regelmäßige Prüfungen schützen Beschäftigte, sichern die Einsatzfähigkeit Ihrer Ausrüstung und beugen Haftungsrisiken vor.
Wer im Lager Verantwortung trägt, sollte das Thema Leiterprüfung fest im Arbeitsschutzplan verankern -
mit klaren Fristen, dokumentierten Ergebnissen und geschulten Prüfern.

DGUV V3 Prüfung unverbindlich anfragen
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Leiterprüfung im Lager – worauf ist zu achten?
Termine in Planung
Inhouse-Schulung unverbindlich anfragen
Wir rufen Sie zurück!