Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer: Was ist der Unterschied?
Viele Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche stellen sich daher zu Recht die Frage: Wer macht was - und was ist verpflichtend? In diesem Artikel erklären wir praxisnah den genauen Unterschied, zeigen, welche Qualifikation jeweils erforderlich ist und wann Sie welche Funktion im Betrieb benötigen.
Ziel ist es, Verantwortlichkeiten klar zu trennen, rechtliche Anforderungen zu verstehen und fundierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.
Was sind die Aufgaben vom Brandschutzhelfer?
Was macht ein Brandschutzhelfer im Brandfall konkret?
Wichtige Tätigkeiten im Brandfall:
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Alarmierung von Personen und Feuerwehr
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Sicheres Leiten von Personen über Fluchtwege
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Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern
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Absicherung von Gefahrenbereichen
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Einweisung der Feuerwehr beim Eintreffen
Welche Aufgaben hat der Brandschutzhelfer im Arbeitsalltag?
Typische Aufgaben im Alltag:
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Teilnahme an regelmäßigen Brandschutzunterweisungen
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Meldung von Brandgefahren an Vorgesetzte oder den Brandschutzbeauftragten
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Kenntnis der Standorte von Feuerlöschern und Fluchtwegen
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Unterstützen bei Evakuierungsübungen
Was gehört nicht zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers?
Nicht zu den Aufgaben zählen:
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Erstellung oder Pflege von Brandschutzordnungen
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Durchführung von Brandschutzbegehungen
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Kommunikation mit Behörden oder Versicherungen
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Verantwortung für bauliche oder organisatorische Brandschutzmaßnahmen
Möchten Sie Mitarbeitende zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen?
Welche Aufgaben übernimmt der Brandschutzbeauftragter?
Was gehört zu den Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten?
Typische Kernaufgaben:
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Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
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Durchführen von regelmäßigen Brandschutzbegehungen
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Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
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Organisation und Dokumentation von Räumungsübungen
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Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
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Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
Welche Verantwortung trägt ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?
Seine Verantwortung umfasst:
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Erkennen von Schwachstellen im Brandschutzkonzept
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Koordination von Brandschutzhelfern und Schulungen
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Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Feuerlöscheinrichtungen
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Begleitung von Bau- und Umbaumaßnahmen aus Sicht des Brandschutzes
Ist ein Brandschutzbeauftragter auch im Ernstfall aktiv?
Allerdings kann der Brandschutzbeauftragte unterstützen durch:
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Kenntnis der Flucht- und Rettungswege
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Einweisung externer Einsatzkräfte
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Auswertung und Dokumentation nach einem Vorfall
Brandschutzbeauftragter werden

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?
Beide Rollen sind Teil eines funktionierenden Brandschutzkonzepts - aber mit sehr unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.
Überblick in Tabelle: Aufgaben, Ausbildung, Verantwortung
Kriterium | Brandschutzbeauftragter | Brandschutzhelfer |
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Aufgaben |
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Ausbildung | Umfangreiche Fachausbildung (z. B. nach vfdb-Richtlinie 12-09/01) | Kurzschulung nach ASR A2.2 (meist 4–6 Stunden) |
Verantwortung | Koordination & Überwachung des gesamten Brandschutzes im Unternehmen | Handelt im Ernstfall nach Anweisung, keine strategische Verantwortung |
Einsatzbereich | Vorbeugender, organisatorischer & strategischer Brandschutz | Operativer Einsatz im Gefahrenfall |
Rechtliche Bedeutung | Häufig gesetzlich gefordert (z. B. Sonderbauten, besondere Brandgefährdung) | Empfohlen; Anzahl aus Gefährdungsbeurteilung (ASR A2.2) ableiten |
Was ist gesetzlich vorgeschrieben - Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzhelfer?
Vorgaben nach ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) verpflichtet Unternehmen dagegen ausdrücklich dazu, ausreichend viele Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden. Als Richtwert gelten mindestens 5 % der Beschäftigten, abhängig von Gefährdung und Organisation.
Abhängig von Betriebsgröße und Brandgefährdung
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der Größe des Betriebs (z. B. viele Mitarbeitende, große Flächen),
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der Art der Nutzung (z. B. Versammlungsstätten, Heime, Lagerhallen),
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und dem vorhandenen Brandrisiko (z. B. durch Stoffe, Maschinen oder Prozesse).
Was gilt für kleine Unternehmen?
Unabhängig von der Unternehmensgröße müssen Brandschutzhelfer grundsätzlich überall vorhanden sein - auch im Zwei-Personen-Büro. Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde, und nur ausgebildete Helfer wissen, wie sie schnell und sicher reagieren.
Wer haftet im Ernstfall - Brandschutzhelfer oder -beauftragter?
Rechtliche Verantwortung im Betrieb
Der Brandschutzbeauftragte trägt im Unternehmen eine beratende und überwachende Funktion. Er ist nicht weisungsbefugt, aber für die Umsetzung und Kontrolle der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Daraus ergibt sich eine höhere Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und das Erkennen von Gefährdungen.
Sollten Mängel erkannt, aber nicht gemeldet oder dokumentiert werden, kann dies eine Mitverantwortung im Schadensfall nach sich ziehen - insbesondere, wenn dadurch Personen oder Sachwerte zu Schaden kommen. Die Haftung hängt jedoch stets vom Einzelfall ab und davon, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Brandschutzhelfer hingegen hat eine rein unterstützende Rolle - vor allem im Notfall. Seine Aufgaben beziehen sich auf die Erstmaßnahmen bei Bränden und die Unterstützung bei der Evakuierung. Solange er im Rahmen seiner Unterweisung handelt, trägt er in der Regel keine eigenständige rechtliche Verantwortung.
Was gilt bei Pflichtverletzungen?
Kommt es zu einem Brand und es wird festgestellt, dass der Brandschutzbeauftragte Pflichten vernachlässigt oder Warnzeichen ignoriert hat, kann dies zivil- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben - insbesondere, wenn nachweislich gegen geltende Vorschriften (z. B. ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1) verstoßen wurde.
Auch Geschäftsführer und Betreiber haften im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung, wenn sie beispielsweise keinen Brandschutzbeauftragten bestellt haben, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war.
Beim Brandschutzhelfer ist eine Haftung nur in Ausnahmefällen denkbar - etwa bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit im Ernstfall. Solange die Person entsprechend geschult ist und nach bestem Wissen handelt, ist eine persönliche Haftung unwahrscheinlich.
Darf jeder zum Brandschutzbeauftragten oder -helfer werden?
Für Brandschutzhelfer gilt: Jeder Beschäftigte kann diese Aufgabe übernehmen - vorausgesetzt, er oder sie nimmt an einer qualifizierten Schulung teil. Diese umfasst typischerweise theoretisches Wissen zum Brandschutz sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Wichtig: Die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten im Ernstfall.
Brandschutzbeauftragte hingegen müssen deutlich mehr erfüllen. Neben einer abgeschlossenen Ausbildung (z. B. über 64 Unterrichtseinheiten gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01) ist ein umfassendes Verständnis für baulichen, organisatorischen und vorbeugenden Brandschutz erforderlich. Auch Berufserfahrung und technisches Verständnis sind von Vorteil, da Brandschutzbeauftragte oft mit Behörden, Versicherungen und internen Verantwortlichen kommunizieren – und beratend sowie dokumentierend tätig sind.
Zusammengefasst:
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Brandschutzhelfer: Schulung reicht aus
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Brandschutzbeauftragter: Fachausbildung, Erfahrung und Eignung notwendig
Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten, einen Helfer - oder beides?
Checkliste mit Praxisbezug
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Gibt es im Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung (z. B. durch Maschinen, brennbare Stoffe oder Prozesse)?
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Werden mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt?
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Fordert die Gefährdungsbeurteilung oder Baugenehmigung explizit einen Brandschutzbeauftragten?
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Besteht ein hohes Besucheraufkommen oder handelt es sich um einen Sonderbau (z. B. Heime, Versammlungsstätten)?
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Gibt es klare Abläufe und Zuständigkeiten im Brandschutz – auch im Notfall?
Tabelle oder Entscheidungsbaum zur Einordnung
Kriterium | Brandschutzhelfer notwendig? | Brandschutzbeauftragter notwendig? |
---|---|---|
Mehr als 20 Mitarbeitende | ✅ ja | ➖ kommt auf Gefährdung an |
Besondere Brandgefährdung (ASR A2.2) | ✅ ja | ✅ meist ja |
Industrie- oder Sonderbau | ✅ ja | ✅ häufig Pflicht (je nach LBO) |
Kleiner Betrieb ohne besondere Risiken | ✅ ja | ❌ meist nicht |
Baugenehmigung fordert Beauftragten | ✅ ja | ✅ ja |
Was kosten Ausbildung der Rollen?
Vergleich: Helfer vs. Beauftragter
FAQ - Häufige Fragen zur Unterscheidung zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Zusammenfassung der Unterschiede zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Kriterium | Brandschutzbeauftragter | Brandschutzhelfer |
---|---|---|
Fokus | Organisation & Prävention (strategisch) | Erstmaßnahmen & Evakuierung (operativ) |
Aufgaben | Gefährdungsbeurteilung begleiten, Brandschutzordnung, Unterweisungen koordinieren, Mängelmanagement, Behörden-/Versicherungs-Schnittstelle | Alarmieren, Menschen warnen, Evakuierung unterstützen, Entstehungsbrand mit Feuerlöscher bekämpfen |
Pflicht | Abhängig von Risiko/Objekt (z. B. ASR A2.2, Sonderbau/Behörde) | Regelmäßig erforderlich (i. d. R. mind. 5 % der Belegschaft, risikobasiert) |
Ausbildung | Anerkannte Ausbildung (z. B. vfdb 12-09/01, ~64 UE) + regelmäßige Fortbildung | Unterweisung nach ASR A2.2 inkl. praktischer Löschübung; Auffrischung alle 3–5 Jahre |
Rolle im Ernstfall | Koordinierend/organisatorisch, Nachbereitung & Dokumentation | Direktes Handeln vor Ort (Alarmieren, Evakuieren, Löschen) |
Bestellung | Schriftlich; intern oder extern möglich | Intern (eigene Mitarbeitende), standortnah verfügbar |
Kurzdefinitionen
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Verantwortet den organisatorischen Brandschutz im Unternehmen: Konzepte, Schulungen, Dokumentation, Abstimmung mit Behörden.
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Unterstützt im Notfall: Alarmieren, Evakuieren, Entstehungsbrand löschen; wirkt in Unterweisungen mit.
Kernaussage für Entscheidungsträger
Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter liegt in Verantwortung und Tiefe:
Der Brandschutzbeauftragte schafft die Strukturen (Strategie, Recht, Organisation).
Der Brandschutzhelfer sichert die Umsetzung im Ereignisfall (Erstmaßnahmen).
Unternehmen benötigen immer ausreichend Brandschutzhelfer; ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald erhöhte Brandgefährdung oder baurechtliche/behördliche Vorgaben vorliegen.