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Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Inhaltsverzeichnis

Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer: Was ist der Unterschied?

In vielen Unternehmen gehören sowohl der Brandschutzbeauftragte als auch der Brandschutzhelfer zur betrieblichen Sicherheitsorganisation. Doch obwohl beide eine wichtige Rolle beim vorbeugenden Brandschutz spielen, unterscheiden sich ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und gesetzlichen Grundlagen deutlich.

Viele Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche stellen sich daher zu Recht die Frage: Wer macht was - und was ist verpflichtend? In diesem Artikel erklären wir praxisnah den genauen Unterschied, zeigen, welche Qualifikation jeweils erforderlich ist und wann Sie welche Funktion im Betrieb benötigen.

Ziel ist es, Verantwortlichkeiten klar zu trennen, rechtliche Anforderungen zu verstehen und fundierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.

Was sind die Aufgaben vom Brandschutzhelfer?

Während der Brandschutzbeauftragte überwiegend strategische und organisatorische Aufgaben übernimmt, ist der Brandschutzhelfer vor allem in praktischen Situationen gefragt - insbesondere im Ernstfall. Doch was genau zählt zu seinen Aufgaben im Betrieb, und welche Missverständnisse gibt es häufig?

Was macht ein Brandschutzhelfer im Brandfall konkret?

Die Hauptaufgabe eines Brandschutzhelfers ist es, im Notfall geordnet und schnell zu handeln. Er ist speziell dafür ausgebildet, bei einem Brand unterstützend einzugreifen - insbesondere in der Evakuierung von Personen, der sicheren Nutzung von Feuerlöschern und der Unterstützung der Feuerwehr.

Wichtige Tätigkeiten im Brandfall:
  • Alarmierung von Personen und Feuerwehr
  • Sicheres Leiten von Personen über Fluchtwege
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern
  • Absicherung von Gefahrenbereichen
  • Einweisung der Feuerwehr beim Eintreffen
Ziel ist es nicht, das Feuer eigenständig zu löschen, sondern Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren - bis professionelle Einsatzkräfte übernehmen.

Welche Aufgaben hat der Brandschutzhelfer im Arbeitsalltag?

Außerhalb von Notfällen hat der Brandschutzhelfer eine eher unterstützende Rolle. Er ist kein Brandschutzexperte, sondern wirkt als Bindeglied zwischen Belegschaft und Organisation des Brandschutzes.

Typische Aufgaben im Alltag:
  • Teilnahme an regelmäßigen Brandschutzunterweisungen
  • Meldung von Brandgefahren an Vorgesetzte oder den Brandschutzbeauftragten
  • Kenntnis der Standorte von Feuerlöschern und Fluchtwegen
  • Unterstützen bei Evakuierungsübungen
Die bloße Benennung zum Brandschutzhelfer reicht jedoch nicht aus - eine qualifizierte Ausbildung mit praktischer Übung am Feuerlöscher ist verpflichtend.

Was gehört nicht zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers?

Wichtig ist die klare Abgrenzung: Brandschutzhelfer übernehmen keine Planungs- oder Dokumentationsaufgaben, wie sie etwa dem Brandschutzbeauftragten obliegen. Sie sind auch nicht verantwortlich für die Umsetzung des gesamten Brandschutzkonzepts.

Nicht zu den Aufgaben zählen:
  • Erstellung oder Pflege von Brandschutzordnungen
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Kommunikation mit Behörden oder Versicherungen
  • Verantwortung für bauliche oder organisatorische Brandschutzmaßnahmen
Die Rolle ist rein unterstützend und operativ - mit klarem Fokus auf den Ernstfall.

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Welche Aufgaben übernimmt der Brandschutzbeauftragter?

Im Gegensatz zum Brandschutzhelfer, der im Brandfall praktisch unterstützt, ist der Brandschutzbeauftragte in erster Linie für Organisation, Dokumentation und strategische Planung verantwortlich. Er ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen.

Was gehört zu den Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten?

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind umfangreich und vorrangig organisatorischer Natur. Er sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Brandschutzmaßnahmen im Betrieb professionell umgesetzt werden.

Typische Kernaufgaben:
  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Durchführen von regelmäßigen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
  • Organisation und Dokumentation von Räumungsübungen
  • Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
Ein Brandschutzbeauftragter begleitet den gesamten Brandschutzprozess im Unternehmen - von der Planung bis zur Kontrolle.

Welche Verantwortung trägt ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?

Der Brandschutzbeauftragte ist kein gesetzlicher Vertreter, aber seine Empfehlungen und Einschätzungen haben hohe Relevanz. Er trägt eine beratende und kontrollierende Verantwortung gegenüber der Geschäftsführung und unterstützt bei der Einhaltung der Pflichten.

Seine Verantwortung umfasst:
  • Erkennen von Schwachstellen im Brandschutzkonzept
  • Koordination von Brandschutzhelfern und Schulungen
  • Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Feuerlöscheinrichtungen
  • Begleitung von Bau- und Umbaumaßnahmen aus Sicht des Brandschutzes
Er handelt dabei im Auftrag des Arbeitgebers - dieser bleibt letztlich rechtlich verantwortlich, profitiert jedoch erheblich vom Fachwissen des Brandschutzbeauftragten.

Ist ein Brandschutzbeauftragter auch im Ernstfall aktiv?

Nein, nicht primär. Der Brandschutzbeauftragte hat keine operative Funktion im Brandfall. Sein Fokus liegt auf Prävention und Organisation. Im Notfall übernimmt in der Regel das Evakuierungs- und Krisenmanagement - unter anderem durch Brandschutzhelfer oder die Unternehmensleitung.

Allerdings kann der Brandschutzbeauftragte unterstützen durch:
  • Kenntnis der Flucht- und Rettungswege
  • Einweisung externer Einsatzkräfte
  • Auswertung und Dokumentation nach einem Vorfall
Der Brandschutzbeauftragte wirkt somit im Vorfeld aktiv, im Ernstfall unterstützend und im Nachgang analysierend.
Tipp
Die Weiterbildung ist nicht nur für Pflichtfälle relevant, sondern auch für Unternehmen, die ihren organisatorischen Brandschutz stärken möchten.

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Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?

Nachdem nun die Aufgabenbereiche beider Funktionen einzeln betrachtet wurden, stellt sich die zentrale Frage: Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einem Brandschutzhelfer - und warum ist er so entscheidend für Unternehmen?

Beide Rollen sind Teil eines funktionierenden Brandschutzkonzepts - aber mit sehr unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.

Überblick in Tabelle: Aufgaben, Ausbildung, Verantwortung

Vergleich: Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer
Kriterium Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer
Aufgaben
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Dokumentation & Unterweisungen
  • Beratung der Unternehmensleitung
  • Kontrollen & Begehungen
  • Kommunikation mit Behörden
  • Erste Löschmaßnahmen
  • Evakuierung unterstützen
  • Hinweise an Kollegen geben
  • Unterstützung im Ernstfall
Ausbildung Umfangreiche Fachausbildung (z. B. nach vfdb-Richtlinie 12-09/01) Kurzschulung nach ASR A2.2 (meist 4–6 Stunden)
Verantwortung Koordination & Überwachung des gesamten Brandschutzes im Unternehmen Handelt im Ernstfall nach Anweisung, keine strategische Verantwortung
Einsatzbereich Vorbeugender, organisatorischer & strategischer Brandschutz Operativer Einsatz im Gefahrenfall
Rechtliche Bedeutung Häufig gesetzlich gefordert (z. B. Sonderbauten, besondere Brandgefährdung) Empfohlen; Anzahl aus Gefährdungsbeurteilung (ASR A2.2) ableiten

Was ist gesetzlich vorgeschrieben - Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzhelfer?

Nach dem inhaltlichen Vergleich beider Rollen stellt sich für viele Unternehmen die entscheidende Frage: Welche dieser Funktionen ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben? Und unter welchen Voraussetzungen greift diese Verpflichtung? Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die relevanten Vorschriften - praxisnah und auf den Punkt gebracht.

Vorgaben nach ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ regelt, dass in Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden soll. Zwar ist dies formal keine generelle gesetzliche Pflicht - doch in der Praxis hat die Vorschrift hohen rechtlichen Stellenwert. Kommt es zum Schadenfall, wird häufig genau geprüft, ob diese Empfehlung umgesetzt wurde.

Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) verpflichtet Unternehmen dagegen ausdrücklich dazu, ausreichend viele Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden. Als Richtwert gelten mindestens 5 % der Beschäftigten, abhängig von Gefährdung und Organisation.

Abhängig von Betriebsgröße und Brandgefährdung

Ob die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben ist, hängt von mehreren Faktoren ab - insbesondere:
  • der Größe des Betriebs (z. B. viele Mitarbeitende, große Flächen),
  • der Art der Nutzung (z. B. Versammlungsstätten, Heime, Lagerhallen),
  • und dem vorhandenen Brandrisiko (z. B. durch Stoffe, Maschinen oder Prozesse).
Je höher das Risiko, desto eher wird ein Brandschutzbeauftragter verpflichtend - oft sogar durch behördliche Auflagen im Rahmen von Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten.

Was gilt für kleine Unternehmen?

Auch kleine Betriebe sind nicht automatisch ausgenommen. Sobald eine besondere Gefährdung vorliegt, kann auch hier ein Brandschutzbeauftragter erforderlich sein - etwa in Werkstätten mit feuergefährlichen Tätigkeiten.

Unabhängig von der Unternehmensgröße müssen Brandschutzhelfer grundsätzlich überall vorhanden sein - auch im Zwei-Personen-Büro. Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde, und nur ausgebildete Helfer wissen, wie sie schnell und sicher reagieren.
Tipp:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet ist, lohnt sich ein Blick in die ASR A2.2, Ihre Gefährdungsbeurteilung oder vorhandene Brandschutzkonzepte.

Alternativ: Sprechen Sie mit unseren Experten – ein kurzes Fachgespräch kann rechtliche Klarheit schaffen und hilft, Risiken frühzeitig zu vermeiden.

Wer haftet im Ernstfall - Brandschutzhelfer oder -beauftragter?

Im Fall eines Brandes oder sicherheitsrelevanten Vorfalls stellt sich schnell eine heikle Frage: Wer trägt die Verantwortung? Während Brandschutzhelfer und -beauftragte beide wichtige Rollen im Brandschutz spielen, sind ihre rechtlichen Pflichten und damit auch ihre Haftung deutlich unterschiedlich geregelt.

Rechtliche Verantwortung im Betrieb

Der Brandschutzbeauftragte trägt im Unternehmen eine beratende und überwachende Funktion. Er ist nicht weisungsbefugt, aber für die Umsetzung und Kontrolle der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Daraus ergibt sich eine höhere Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und das Erkennen von Gefährdungen.

Sollten Mängel erkannt, aber nicht gemeldet oder dokumentiert werden, kann dies eine Mitverantwortung im Schadensfall nach sich ziehen - insbesondere, wenn dadurch Personen oder Sachwerte zu Schaden kommen. Die Haftung hängt jedoch stets vom Einzelfall ab und davon, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Der Brandschutzhelfer hingegen hat eine rein unterstützende Rolle - vor allem im Notfall. Seine Aufgaben beziehen sich auf die Erstmaßnahmen bei Bränden und die Unterstützung bei der Evakuierung. Solange er im Rahmen seiner Unterweisung handelt, trägt er in der Regel keine eigenständige rechtliche Verantwortung.

Was gilt bei Pflichtverletzungen?

Kommt es zu einem Brand und es wird festgestellt, dass der Brandschutzbeauftragte Pflichten vernachlässigt oder Warnzeichen ignoriert hat, kann dies zivil- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben - insbesondere, wenn nachweislich gegen geltende Vorschriften (z. B. ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1) verstoßen wurde.

Auch Geschäftsführer und Betreiber haften im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung, wenn sie beispielsweise keinen Brandschutzbeauftragten bestellt haben, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war.

Beim Brandschutzhelfer ist eine Haftung nur in Ausnahmefällen denkbar - etwa bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit im Ernstfall. Solange die Person entsprechend geschult ist und nach bestem Wissen handelt, ist eine persönliche Haftung unwahrscheinlich.

Hinweis
Haftung ist keine Einbahnstraße.
Auch wenn Brandschutzbeauftragte eine beratende Funktion haben, können sie im Schadensfall mitverantwortlich gemacht werden - vor allem bei nachweisbaren Versäumnissen. Arbeitgeber und Geschäftsführer tragen jedoch die Hauptverantwortung, wenn gesetzliche Vorgaben wie die Bestellungspflicht nicht erfüllt wurden.

Darf jeder zum Brandschutzbeauftragten oder -helfer werden?

Nicht jeder darf automatisch die Rolle des Brandschutzbeauftragten oder -helfers übernehmen. Beide Funktionen setzen bestimmte Voraussetzungen voraus - sowohl in Bezug auf Qualifikation als auch persönliche Eignung.

Für Brandschutzhelfer gilt: Jeder Beschäftigte kann diese Aufgabe übernehmen - vorausgesetzt, er oder sie nimmt an einer qualifizierten Schulung teil. Diese umfasst typischerweise theoretisches Wissen zum Brandschutz sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Wichtig: Die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten im Ernstfall.

Brandschutzbeauftragte hingegen müssen deutlich mehr erfüllen. Neben einer abgeschlossenen Ausbildung (z. B. über 64 Unterrichtseinheiten gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01) ist ein umfassendes Verständnis für baulichen, organisatorischen und vorbeugenden Brandschutz erforderlich. Auch Berufserfahrung und technisches Verständnis sind von Vorteil, da Brandschutzbeauftragte oft mit Behörden, Versicherungen und internen Verantwortlichen kommunizieren – und beratend sowie dokumentierend tätig sind.

Zusammengefasst:
  • Brandschutzhelfer: Schulung reicht aus
  • Brandschutzbeauftragter: Fachausbildung, Erfahrung und Eignung notwendig

Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten, einen Helfer - oder beides?

Nachdem die Unterschiede in Ausbildung, Aufgaben und Verantwortung geklärt wurden, stellt sich die praktische Frage: Was braucht mein Unternehmen konkret? Ein Brandschutzhelfer? Einen Brandschutzbeauftragten? Oder beides? Die Antwort hängt von betrieblichen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorgaben und internen Zielen ab.

Checkliste mit Praxisbezug

Folgende Fragen helfen bei der ersten Einschätzung:
  • Gibt es im Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung (z. B. durch Maschinen, brennbare Stoffe oder Prozesse)?
  • Werden mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt?
  • Fordert die Gefährdungsbeurteilung oder Baugenehmigung explizit einen Brandschutzbeauftragten?
  • Besteht ein hohes Besucheraufkommen oder handelt es sich um einen Sonderbau (z. B. Heime, Versammlungsstätten)?
  • Gibt es klare Abläufe und Zuständigkeiten im Brandschutz – auch im Notfall?
Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto eher ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Brandschutzhelfer sind in den meisten Betrieben immer Pflicht, sobald eine gewisse Anzahl von Mitarbeitenden oder eine Brandgefährdung vorliegt.

Tabelle oder Entscheidungsbaum zur Einordnung

Wann ist ein Brandschutzhelfer oder -beauftragter notwendig?
Kriterium Brandschutzhelfer notwendig? Brandschutzbeauftragter notwendig?
Mehr als 20 Mitarbeitende ✅ ja ➖ kommt auf Gefährdung an
Besondere Brandgefährdung (ASR A2.2) ✅ ja ✅ meist ja
Industrie- oder Sonderbau ✅ ja ✅ häufig Pflicht (je nach LBO)
Kleiner Betrieb ohne besondere Risiken ✅ ja ❌ meist nicht
Baugenehmigung fordert Beauftragten ✅ ja ✅ ja

Was kosten Ausbildung der Rollen?

Nachdem nun Aufgaben, Verantwortung und rechtliche Grundlagen beider Rollen geklärt sind, stellt sich eine weitere praktische Frage: Was kostet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzhelfer - konkret bei uns? Gerade für KMU ist das ein relevanter Entscheidungsfaktor - nicht nur im Hinblick auf gesetzliche Pflichten, sondern auch auf Kosten-Nutzen-Abwägung.

Vergleich: Helfer vs. Beauftragter

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FAQ - Häufige Fragen zur Unterscheidung zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Die folgenden Fragen bündeln die Punkte, die Unternehmen am häufigsten stellen, wenn es um den Unterschied Brandschutzhelfer vs. Brandschutzbeauftragter geht. Kurz, präzise und praxisnah - ideal für schnelle Entscheidungen im Alltag.

Der Brandschutzbeauftragte organisiert und überwacht den vorbeugenden, baulichen und organisatorischen Brandschutz (Beratung, Konzepte, Dokumentation). Der Brandschutzhelfer unterstützt operativ: Alarmieren, Evakuierung begleiten, Erstmaßnahmen mit Feuerlöschern. Kurz: Strategie & Verantwortung vs. operative Unterstützung.

Brandschutzbeauftragter: Pflicht abhängig von Gefährdungsbeurteilung, Nutzung und teils baurechtlichen Vorgaben (z. B. ASR A2.2, Sonderbauten). Brandschutzhelfer: In der Regel immer erforderlich (DGUV Vorschrift 1/ASR A2.2), Anzahl risikobasiert.

Orientierung: mindestens 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Mehr bei Schichtbetrieb, großer Fläche, vielen Personen oder eingeschränkter Mobilität. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzbeauftragter: anerkannte Ausbildung (z. B. nach vfdb 12-09/01, ca. 64 UE) plus Fortbildung (z. B. alle 3 Jahre, 16 UE). Brandschutzhelfer: Unterweisung nach ASR A2.2 inkl. praktischer Löschübung; Auffrischung empfohlen alle 3-5 Jahre.

Nein. Der Unterschied Brandschutzhelfer Brandschutzbeauftragter ist klar: Helfer handeln im Einsatzfall, der Beauftragte verantwortet Organisation, Beratung und Dokumentation.

Primär der Arbeitgeber (Organisationsverantwortung). Brandschutzbeauftragte können bei grober Fahrlässigkeit mithaften (z. B. erkennbare Mängel nicht adressiert). Brandschutzhelfer haften in der Regel nicht, wenn sie ordnungsgemäß unterwiesen handelten.

Brandschutzbeauftragter: intern oder extern möglich. Brandschutzhelfer: betriebsintern (eigene Mitarbeitende), da sie im Notfall vor Ort handeln müssen.

Brandschutzhelfer: meist 1 Tag (Theorie + Praxis). Brandschutzbeauftragter: mehrtägig (häufig 7 Tage), inkl. Recht, Organisation, Technik und Übungen.

Schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber mit Aufgabenbeschreibung, Zuständigkeiten und Dokumentation (z. B. im Brandschutzkonzept). Regelmäßige Fortbildung und Wirksamkeitskontrolle sicherstellen.

Nein. Eine Brandschutzordnung legt Regeln fest, ersetzt aber weder die organisatorische Verantwortung des Brandschutzbeauftragten noch die operative Rolle der Brandschutzhelfer im Ernstfall.

Zusammenfassung der Unterschiede zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Vergleich: Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer
Kriterium Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer
Fokus Organisation & Prävention (strategisch) Erstmaßnahmen & Evakuierung (operativ)
Aufgaben Gefährdungsbeurteilung begleiten, Brandschutzordnung, Unterweisungen koordinieren, Mängelmanagement, Behörden-/Versicherungs-Schnittstelle Alarmieren, Menschen warnen, Evakuierung unterstützen, Entstehungsbrand mit Feuerlöscher bekämpfen
Pflicht Abhängig von Risiko/Objekt (z. B. ASR A2.2, Sonderbau/Behörde) Regelmäßig erforderlich (i. d. R. mind. 5 % der Belegschaft, risikobasiert)
Ausbildung Anerkannte Ausbildung (z. B. vfdb 12-09/01, ~64 UE) + regelmäßige Fortbildung Unterweisung nach ASR A2.2 inkl. praktischer Löschübung; Auffrischung alle 3–5 Jahre
Rolle im Ernstfall Koordinierend/organisatorisch, Nachbereitung & Dokumentation Direktes Handeln vor Ort (Alarmieren, Evakuieren, Löschen)
Bestellung Schriftlich; intern oder extern möglich Intern (eigene Mitarbeitende), standortnah verfügbar

Kurzdefinitionen

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Verantwortet den organisatorischen Brandschutz im Unternehmen: Konzepte, Schulungen, Dokumentation, Abstimmung mit Behörden.

Was ist ein Brandschutzhelfer?
Unterstützt im Notfall: Alarmieren, Evakuieren, Entstehungsbrand löschen; wirkt in Unterweisungen mit.

Kernaussage für Entscheidungsträger

Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter liegt in Verantwortung und Tiefe:

Der Brandschutzbeauftragte schafft die Strukturen (Strategie, Recht, Organisation).
Der Brandschutzhelfer sichert die Umsetzung im Ereignisfall (Erstmaßnahmen).

Unternehmen benötigen immer ausreichend Brandschutzhelfer; ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald erhöhte Brandgefährdung oder baurechtliche/behördliche Vorgaben vorliegen.

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