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Sicherheitsbeauftragter: Pflicht oder Kür? Wer braucht ihn – und warum?

Illustration eines Sicherheitsbeauftragten in Schutzweste, der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb überwacht.
In vielen Unternehmen wird der Sicherheitsbeauftragte noch immer als freiwillige Ergänzung im Arbeitsschutz gesehen. Doch ist das wirklich so? Wer gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen – und warum es sich auch freiwillig lohnt – erfahren Sie in diesem Beitrag.
Symbolisches Bild mit Gesetzbuch, Helm und Warnschild zur gesetzlichen Pflicht eines Sicherheitsbeauftragten.

Gesetzliche Grundlage: Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus § 22 SGB VII: Arbeitgeber müssen Sicherheitsbeauftragte benennen, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind – unabhängig von Branche oder Tätigkeitsfeld. Maßgeblich ist die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden, nicht nur die Zahl in der Produktion oder Verwaltung.
Sicherheitsbeauftragter zeigt Mitarbeitenden eine Gefahrenstelle im Lager – alle tragen Warnwesten und Helme, Fokus auf Teamarbeit und Prävention

Warum ist der Sicherheitsbeauftragte so wichtig?

Sicherheitsbeauftragte sind Bindeglied zwischen Belegschaft und Führungsebene. Sie erkennen Risiken frühzeitig, sensibilisieren Kollegen und helfen, Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden. In Zeiten von Fachkräftemangel ein echter Mehrwert.

Ein Beispiel:

Max arbeitet in der Lagerlogistik eines mittelständischen Unternehmens in Villingen-Schwenningen. Nachdem er zum Sicherheitsbeauftragten geschult wurde, entdeckte er eine fehlerhafte Lagerleiter – noch bevor ein Kollege beim Zugriff hätte stürzen können. Durch sein schnelles Handeln wurde nicht nur ein Unfall verhindert, sondern auch ein kostenintensiver Produktionsausfall.
Zufriedenes Mitarbeiterteam zeigt Daumen hoch neben Sicherheitsanzeige mit ‚0 Unfälle diesen Monat‘ in heller, sauberer Produktionshalle

Pflicht erfüllt – Mehrwert gewonnen

Auch wenn die Bestellung gesetzlich verpflichtend ist: Ein gut geschulter Sicherheitsbeauftragter ist mehr als nur ein Häkchen auf der Checkliste. Er trägt aktiv zur Unfallvermeidung, Rechtssicherheit und einem besseren Sicherheitsklima im Betrieb bei.
Moderner Schulungsraum mit Teilnehmern bei Sicherheitsbeauftragter Schulung, Trainer präsentiert am Flipchart, professionelle Lernatmosphäre

Unsere Empfehlung für Ihr Unternehmen

Ob gesetzlich verpflichtet oder aus unternehmerischem Weitblick: Investieren Sie in eine praxisnahe Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten. Wir bieten regelmäßig Seminare in Villingen-Schwenningen an – mit anerkannten Zertifikaten, erfahrenen Dozenten und angenehmer Lernatmosphäre.

Passende Seminare für Sicherheitsbeauftragte

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten benennen oder selbst aktiv werden möchten, empfehlen wir Ihnen unsere praxisnahen Schulungen in Villingen-Schwenningen:
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Sicherheitsbeauftragter: Gesetzliche Pflicht im Betrieb?

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