Beisswenger Schulungskonzept

Sicherheitsbeauftragter „Erstschulung“

Sicherheitsbeauftragter Erstschulung 2 Tage Seminar Beisswenger Schulungskonzepte Pfaffenweiler

Sicherheitsbeauftragter Schulung
Hintergrund zur Ausbildung

Sicherheitsbeauftragter Schulung in Villingen-Schwenningen - praxisnah & gesetzeskonform

Sicherheitsbeauftragte leisten einen entscheidenden Beitrag zum Arbeitsschutz - wir zeigen, wie es richtig geht.

In unserer Sicherheitsbeauftragter Schulung in Villingen-Schwenningen erhalten Sie alle wichtigen Kenntnisse, um in Ihrem Unternehmen aktiv für Sicherheit und Gesundheitsschutz einzustehen. Ob gesetzliche Grundlagen, Präventionsstrategien oder Ihre konkrete Rolle im Betrieb - diese Schulung macht Sie fit für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe.

Sie lernen, wie Sie Gefährdungen erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und Vorgesetzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit wirkungsvoll unterstützen. Die Inhalte basieren auf der DGUV Information 211-042 und sind speziell auf die Anforderungen im betrieblichen Alltag abgestimmt.

🔍 Für viele Unternehmen stellt sich die Frage: „Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden - und was muss man wissen?“ - genau hier setzt unsere Schulung an. Sie erhalten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch praxisnahe Tipps zur direkten Umsetzung.

👷‍♂️ Pflicht ab 20 Mitarbeitenden: Laut § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen gesetzlich zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet.

Diese Schulung richtet sich an Personen, die im Unternehmen die Rolle des Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen oder bereits ausüben. Sie ist ideal für alle, die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb tragen und ihr Wissen in diesen Bereichen vertiefen möchten.

  • Die Benennung von Sicherheitsbeauftragten hilft dabei, gesetzliche Anforderungen von Berufsgenossenschaften und Ordnungsbehörden zu erfüllen.
  • Als Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte professionell und aktiv im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.

Grundlagen

  • Geschichte des Arbeitsschutz
  • Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Aufbau des Arbeitsschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Begriffe im Arbeitsschutz

Vertiefung der Grundlagen

  • Ziele des Arbeitsschutzes
  • Gesetzgebung im Arbeitsschutz
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Entstehung von Arbeitsunfällen
  • Psychische Belastung
  • Arbeiten im Homeoffice

Praxisbezogen

  • Einführung Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisung
  • Arbeitsunfälle vermeiden
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.)
  • Schutzmaßnahmen
  • Psychische Belastung

  • Teilnehmerzertifikat der Beisswenger-Schulungskonzepte

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich

Das Seminar kann auch als Inhouseseminar im Rahmen einer Gruppenschulung durchgeführt werden. Es ist möglich, individuell auf die Belange der Unternehmen einzugehen.

Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.

Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.

Sicherheitsbeauftragte tragen zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Beschäftigten bei und unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung von Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Sicherheitsbeauftragte sollten über Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen: Arbeitsschutzrecht, gesetzliche Unfallversicherung, Erste Hilfe, Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsfaktoren, Brandschutz, Elektrotechnik und Gefahrstoffe. Diese Themen werden im Rahmen unserer Ausbildung vermittelt.

Der Brandschutzbeauftragte ist hauptsächlich für den vorbeugenden Brandschutz zuständig, während der Sicherheitsbeauftragte für den gesamten Arbeitsschutz im Unternehmen Verantwortung übernimmt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine Auffrischung der Kenntnisse etwa alle 5 Jahre. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht aktuell nicht.

Alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und z. B. Schichtbetrieb.

Die Schulung behandelt Themen wie Arbeitsschutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Gefährdungsanalysen sowie das betriebliche Notfall- und Krisenmanagement.

Ja, am Ende der Schulung findet eine Abschlussprüfung statt.

Ja, Sie erhalten ein offizielles Zertifikat über Ihre Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss.

Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. In unserem komplett neu gestalteten Loungebereich im Foyer können Sie sich mit kalten und warmen Getränken sowie Snacks versorgen. Zudem bieten wir ein Mittagessen an, sodass Sie sich während Ihrer Schulung jederzeit stärken können.
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Sicherheitsbeauftragter „Erstschulung“

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  • 30.09.2025 - 01.10.2025 8:00 bis 15:00 Uhr
  • 28.10.2025 - 29.10.2025 8:00 bis 15:00 Uhr

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