Prüfung von Leitern und Tritten Erstschulung
Hintergrund zur Ausbildung
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Fachkenntnis, um als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten offiziell vom Arbeitgeber benannt zu werden.
Die Schulung vermittelt Ihnen das notwendige Wissen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7). Unsere Experten bringen Sie auf den neuesten Stand hinsichtlich rechtlicher Vorschriften, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorgaben. Laut der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist es gesetzlich vorgeschrieben, Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen – dazu gehören auch Leitern und Tritte.
Es wird betont, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine sachkundige Person zu beauftragen, die diese Prüfungen in regelmäßigen Abständen vornimmt und die ordnungsgemäße Funktion sicherstellt.
Arbeitnehmer müssen Leitern und Tritte, die sie von externen Quellen beziehen, vor der Benutzung gründlich auf ihre Eignung und Zustand prüfen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass dafür qualifizierte Personen beauftragt werden, die die erforderliche Expertise besitzen. Je nach Nutzungshäufigkeit und Belastung der Leitern kann die Prüfung sogar täglich erforderlich sein. Unabhängig davon muss jeder Benutzer vor der Verwendung sicherstellen, dass die Leitern in einwandfreiem Zustand sind.
Um eine lückenlose Prüfung und Dokumentation der Leitern sicherzustellen, können Maßnahmen wie das Nummerieren der Leitern und das Führen eines detaillierten Leiterkontrollbuches sinnvoll sein. Nach Abschluss der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, die Prüfung eigenständig zu dokumentieren. Unsere Schulung entspricht den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694), die als "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" fungiert. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars können Sie selbstständig Art, Umfang und Fristen für die erforderlichen Prüfungen festlegen.
Die Schulung vermittelt Ihnen das notwendige Wissen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7). Unsere Experten bringen Sie auf den neuesten Stand hinsichtlich rechtlicher Vorschriften, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorgaben. Laut der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist es gesetzlich vorgeschrieben, Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen – dazu gehören auch Leitern und Tritte.
Es wird betont, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine sachkundige Person zu beauftragen, die diese Prüfungen in regelmäßigen Abständen vornimmt und die ordnungsgemäße Funktion sicherstellt.
Arbeitnehmer müssen Leitern und Tritte, die sie von externen Quellen beziehen, vor der Benutzung gründlich auf ihre Eignung und Zustand prüfen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass dafür qualifizierte Personen beauftragt werden, die die erforderliche Expertise besitzen. Je nach Nutzungshäufigkeit und Belastung der Leitern kann die Prüfung sogar täglich erforderlich sein. Unabhängig davon muss jeder Benutzer vor der Verwendung sicherstellen, dass die Leitern in einwandfreiem Zustand sind.
Um eine lückenlose Prüfung und Dokumentation der Leitern sicherzustellen, können Maßnahmen wie das Nummerieren der Leitern und das Führen eines detaillierten Leiterkontrollbuches sinnvoll sein. Nach Abschluss der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, die Prüfung eigenständig zu dokumentieren. Unsere Schulung entspricht den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694), die als "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" fungiert. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars können Sie selbstständig Art, Umfang und Fristen für die erforderlichen Prüfungen festlegen.
Diese Schulung richtet sich an Personen, die künftig für die Prüfung und Wartung von gewerblich genutzten Leitern und Tritten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich sind.
-
Durch die Benennung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten werden Auflagen der Berufsgenossenschaften erfüllt.
-
Sie werden auf die Prüftätigkeit als Befähigte Person praxisorientiert vorbereitet.
-
Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von beschädigten Leitern und Tritten ausgehen können.
Theorie (7 UE)
-
Rechtliche Grundlagen
-
Sinn und Zweck von Leitern u. Tritten
-
Leiterarten
-
Handhabung der DGUV Information 208-016
-
Aufbau und Konstruktionen von Leitern u. Tritte
-
Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
-
Sachkundige (Befähigte) Person
-
Merkmale der Prüftätigkeit
-
Dokumentation der Prüftätigkeit
-
Praxisbeispiele
Prüfung (1 UE)
-
Schriftliche Prüfung
Teilnehmer sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich oder vergleichbare praktische Kenntnisse mitbringen.
Das Seminar kann auch als Inhouseseminar im Rahmen einer Gruppenschulung durchgeführt werden. Es ist möglich, individuell auf die Belange der Unternehmen einzugehen.
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. In unserem komplett neu gestalteten Loungebereich im Foyer können Sie sich mit kalten und warmen Getränken sowie Snacks versorgen. Zudem bieten wir ein Mittagessen an, sodass Sie sich während Ihrer Schulung jederzeit stärken können.