Brandschutzhelfer
Hintergrund zur Ausbildung
In der Brandschutzhelfer-Schulung vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse, die für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers erforderlich sind. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut gemacht und lernen, wie Sie die Vorgaben der ASR A2.2 sowohl bei normaler als auch erhöhter Brandgefährdung korrekt umsetzen können. Nach der Schulung sind Sie befähigt, im Notfall gezielt zu handeln und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens wirkungsvoll zu unterstützen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist der praktische Umgang mit Feuerlöschern, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. Zudem wird Ihnen beigebracht, wie Sie Evakuierungen professionell und sicher durchführen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es die Pflicht des Arbeitgebers, in seinem Betrieb Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an diese Helfer sind in der ASR A2.2 festgelegt. Wenn diese Vorgaben im Unternehmen umgesetzt werden, erfüllt der Arbeitgeber seine rechtlichen Verpflichtungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist der praktische Umgang mit Feuerlöschern, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. Zudem wird Ihnen beigebracht, wie Sie Evakuierungen professionell und sicher durchführen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es die Pflicht des Arbeitgebers, in seinem Betrieb Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an diese Helfer sind in der ASR A2.2 festgelegt. Wenn diese Vorgaben im Unternehmen umgesetzt werden, erfüllt der Arbeitgeber seine rechtlichen Verpflichtungen.
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen oder diese bereits ausüben.
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Durch die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfüllen Sie wichtige Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherern, Berufsgenossenschaften sowie Ordnungs- und Baubehörden.
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Sie erhalten praxisorientierte Schulungen im sicheren Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen.
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Sie erwerben fundierte Kenntnisse über die Gefahren, die von Bränden und insbesondere von Brandrauch ausgehen.
Theorie
1. Grundlagen im Brandschutz:
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Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
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Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
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Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
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Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
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DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C
2. Brandschutzunterweisung:
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Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
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Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
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Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
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Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
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Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Praxis
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Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
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Löschtaktik bei Löschversuchen
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Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
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§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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DGUV Vorschrift 1
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Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. In unserem komplett neu gestalteten Loungebereich im Foyer können Sie sich mit kalten und warmen Getränken sowie Snacks versorgen. Zudem bieten wir ein Mittagessen an, sodass Sie sich während Ihrer Schulung jederzeit stärken können.
Weil die DGUV Vorschrift 1, das Arbeitsschutzgesetz (§ 10) sowie die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 diese Ausbildung ausdrücklich fordern.
Eine Auffrischung wird alle 3 bis 5 Jahre empfohlen.
Ein zentraler Bestandteil ist die praktische Löschübung mit dem aktiven Einsatz eines Feuerlöschers.
Ja, gerne führen wir die Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort durch – individuell abgestimmt auf die Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Laut Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.2 sollten mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein – unter Berücksichtigung von Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Schichtbetrieb oder mehreren Betriebsstätten.
Die Schulung dauert ca. 4 Stunden.
Brandschutzhelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten, kontrollieren Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und Rauchmelder, überwachen feuergefährliche Arbeiten, halten Flucht- und Rettungswege frei, leiten Evakuierungen ein und führen erste Löschversuche durch.
Wir stellen alle Schulungsunterlagen sowie die Ausrüstung für die praktische Löschübung zur Verfügung. Die Teilnehmer sollten festes Schuhwerk und lange Hosen tragen.
Ja, das Zertifikat wird in der Regel direkt im Anschluss ausgehändigt – sofern alle notwendigen Teilnehmerdaten vorliegen. Andernfalls erfolgt der Versand im Nachgang.
Ja, es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.