Brandschutzbeauftragter Erstschulung Hintergrund zur Ausbildung
Erwerben Sie die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten! In dieser Schulung erhalten Sie umfassende Fachkenntnisse, um offiziell als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden.
Der Lehrgang orientiert sich an den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den aktuellen Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie bestens darauf vorbereitet, die vielfältigen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen zu übernehmen.
Zu Ihren Aufgaben zählen unter anderem die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie deren Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Zudem gehört die Überwachung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen zu Ihren Verantwortlichkeiten. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baurechtlichen Vorschriften ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten für viele Unternehmen unerlässlich.
Der Lehrgang orientiert sich an den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den aktuellen Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie bestens darauf vorbereitet, die vielfältigen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen zu übernehmen.
Zu Ihren Aufgaben zählen unter anderem die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie deren Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Zudem gehört die Überwachung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen zu Ihren Verantwortlichkeiten. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baurechtlichen Vorschriften ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten für viele Unternehmen unerlässlich.
Diese Schulung richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen die Rolle des Brandschutzbeauftragten übernehmen sollen. Sie eignet sich besonders für Mitarbeiter aus sicherheitsrelevanten Bereichen, Facility Manager sowie Verantwortliche für den betrieblichen Brandschutz.
Theorie (56 UE)
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Rechtliche Grundlagen und Brandlehre
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Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
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Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
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Brandschutzmanagement
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Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherer
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Kommunikation im Brandschutz
Praxis (4 UE)
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Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Praxis (4 UE)
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Schriftliche Prüfung
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Mündliche Prüfung
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Die Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung mit 60 Fragen und einem Prüfungsgespräch.
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Das Prüfungsgespräch umfasst eine Fallstudie, die Sie in Kleingruppen bearbeiten. Das Ergebnis wird anschließend vorgetragen.
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Für die Prüfung stehen insgesamt 4 UE á 45 Minuten zur Verfügung.
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Ausbildung inklusive Prüfung 64 Unterrichtseinheiten.
Teilnehmer sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und ein grundlegendes technisches Verständnis mitbringen.
3 Jahre
Das Seminar kann auch als Inhouseseminar im Rahmen einer Gruppenschulung durchgeführt werden. Es ist möglich, individuell auf die Belange der Unternehmen einzugehen.
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. In unserem komplett neu gestalteten Loungebereich im Foyer können Sie sich mit kalten und warmen Getränken sowie Snacks versorgen. Zudem bieten wir ein Mittagessen an, sodass Sie sich während Ihrer Schulung jederzeit stärken können.
Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt das Unternehmen in allen Belangen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Brandschutzmanagement.
Die Schulung umfasst 7 Tage mit insgesamt 64 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten).
Ja, alle 3 Jahre ist eine zweitägige Fortbildung vorgeschrieben.
Ja, wir bieten die Schulung auch als Inhouse-Seminar an. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage.
Eine Benennung ist erforderlich, wenn dies durch Behörden, Sachversicherer oder die Gefährdungsbeurteilung vorgegeben wird.